UMBAU US AUF EU
 
 
    
 
Fahrzeug Umrüstungen bei US Modellen

Um Fahrzeuge aus den USA in Deutschland zuzulassen, bedarf es grundsätzlich einer so genannten Fahrzeug-
Vollabnahme.
Dies ergibt sich aus dem Paragraphen 21 der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und
Paragraphen 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV). Die Vollabnahme nach §21 ist an-
zuwenden auf alle Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren und daher keine Neu-Fahrzeuge mehr sind.
Hingegen ist die sehr viel umfangreichere und auch teurere Prüfung nach §13 EG-FGV nur auf Neu-Fahrzeuge
anzuwenden.
Ein Fahrzeug, das lediglich für den nordamerikanischen Markt bestimmt ist, besitzt nämlich in der Regel keine
Typ-Genehmigung für Deutschland oder der EU.
Es muss daher bei der Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis beantragt werden. Gleichzeitig mit Einreichung
des Antrags ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorzulegen.
Dieses Gutachten enthält eine sehr umfangreiche und genaue Beschreibung der Technik des Fahrzeugs.
Das Gutachten hat eine technische Beschreibung des Fahrzeugs im gleichen Umfang zu enthalten, der für die
Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist.
Dies bedeutet, dass eine Vielzahl von Einzelgutachten zu erstellen sind, welche unter anderem das Abgasver-
halten, die Bremsleistung, die Betriebsgeräusche (Stand- u. Fahrgeräusche), die Lichttechnik und die elektro-
magnetische Verträglichkeit betreffen.
Aus alle diesen Einzelgutachten/ Nachweisen wird dann ein Datenblatt erstellt, welche die generelle Grundlage
für die Abnahme bildet. Sofern das Fahrzeug nicht den geltenden Vorschriften entspricht, müssen darüber hin-
aus zusätzliche Ausnahme-Genehmigungen beantragt werden.

 

I. Welche technischen Umrüstungen müssen grundsätzlich durchgeführt werden:

    - Standlicht Gelb/ Weiß (Standlicht orange nicht mehr zulässig)
    - Blinker Orange (Rote Blinker nicht mehr zulässig)
    - Nebelschlussleuchte (mit E -Prüfzeichen) mit beleuchtet Kontrollschalter im 
      Fahrzeug-Innenraum an einem für den Fahrer gut sichtbaren Platz
    - Austausch/ Änderung der Hauptscheinwerfer bei fehlender E-Kennzeichnung oder
      Nachweis durch ein lichttechnisches Gutachten
    - Bei Xenon-Hauptscheinwerfern ist die Nachrüstung einer Leuchtweitenregulierung/ 
      Niveauregulierung zwingend vorgeschrieben
    - Bei Halogen-Hauptscheinwerfern ist die Nachrüstung einer Leuchtweitenregulierung/
      Niveauregulierung nicht zwingend vorgeschrieben(Ausnahmegenehmigung möglich)
    - Scheinwerferreinigungsanlage bei Xenon Hauptscheinwerfern mit Anschluss an die
      Steuerung der Frontscheibenwaschanlage zwingend vorgeschrieben
    - Einschlagen der VIN- oder Fahrgestellnummer auf der Beifahrerseite (vorne)
      an nicht abschraubbaren Metallteilen (möglichst Rahmen)
    - Anbringung von zwei E -geprüften Rückstrahlern (Reflektoren) am Heck des Fahrzeuges

 
II. Welche Gutachten/ Nachweise werden grundsätzlich benötigt:

    - Abgasgutachten
      (gepr. nach Richtlinie 70/220/EWG od. VO(EU)715/2007 in den jeweils gültigen Fassungen)
    - Lichttechnischesgutachten bei Beleuchtungseinrichtungen ohne E -Prüfzeichen
      (Gutachten des akkreditierten lichttechnischen Labors)
    - EMV-Gutachten (Elektromagnetische Verträglichkeit) ab Baujahr 2002
      (gepr. nach Richtlinie 72/ 245 in der jeweils gültigen Fassung)
    - Bremsen-Gutachten
      (gepr. nach 71/320/EWG od. VdTÜV-Merkbl. 754 i.Vebr.m.§41 StVZO)
    - Geräuschgutachten
      (gepr. nach Richtlinie 70/ 157/EWG in der jeweils gültigen Fassung)
    - Blickwinkel-Gutachten nur bei Neufahrzeugen
      (gepr. nach VdTÜV-Merkblatt)
    - Leistung/ Höchstgeschwindigkeit/ Maße/ Gewichte/ Bereifung

 
III. Was wird zur Voll-Abnahme oder Technischen Abnahme benötigt:

    - Umgerüstetes Fahrzeug gemäß Richtlinien (§21/ §13)
    - Fahrzeugpapiere z.B.: amerikanischer Title
    - Datenblatt komplett zur technischen Abnahme
    - Nachweis der Abgasuntersuchung/ AU (Original)

 
IV. Welche Dokumente benötigen Sie für die Zulassung:

    - Fahrzeugpapiere z.B. Certificate of Title / Certificate of Origin (Original)
    - Kaufvertrag oder Eigentums-Nachweis (Kopie)
    - Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (Original)  
    - Gutachten nach §21 oder §13 (Original)
    - Nachweis der Hauptuntersuchung/ HU (Original)
    - Nachweis der Abgasuntersuchung/ AU (Original)

 

Wir verfügen in diesem Bereich über eine langjährige Erfahrung und insbesondere unsere excellenten
Verbindungen zum TÜV Nord garantieren Ihnen fachliche Kompetenz auf höchstem Niveau.    
Damit sind wir in der Lage, die notwendigen Gutachten erstellen zu lassen u. die dazugehörigen Um-
rüstungen durchzuführen. Für unsere Kunden bedeutet dies, dass sie fast jedes aus USA importierte
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