Fahrzeugdatenblatt

I. Benötige ich für jedes Fahrzeug ein neues Datenblatt oder reichen auch Kopien?
 
Ja, Sie benötigen für jedes Fahrzeug ein separates Datenblatt im Original, bezogen auf die
FIN. Datenblatt / Brief-Kopien von baugleichen Fahrzeugen werden nicht mehr akzeptiert.
Ein Datenblatt, ist ein ausschließlich für ein ganz bestimmtes Fahrzeug geltendes
Dokument, das unter Nennung und Aufschlüsselung der jeweiligen Fahrzeug-Identifikations-
Nummer erstellt wird und zur Vorlage im Rahmen einer Fahrzeugabnahme nach
§21 StVZO oder §13 EC-FGV benötigt wird.
Das Fahrzeug-Datenblatt enthält folgende Informationen und Nachweise:

1. Abgasgutachten
    (gepr. nach Richtlinie 70/220/EWG od. VO(EU)715/2007 in den jeweils gültigen Fassungen)
 
2. Geräusch-Emissionen
    (gepr. nach Richtlinie 70/ 157/EWG in der jeweils gültigen Fassung)
 
3. Bremsanlage
    (gepr. nach 71/320/EWG od. VdTÜV-Merkbl. 754 i.Vebr.m.§41 StVZO)
 
4. EMV
    (gepr. nach Richtlinie 72/ 245 in der jeweils gültigen Fassung)
 
5. Dimensionen und Lasten
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