zGG


 
I.  Was versteht man unter zGG (zulässiges Gesamtgewicht)?
 
Das zGG ( zulässiges Gesamtgewicht ) bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus
maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges.

Der Gesetzgeber regelt, unter anderem, über das zGG die Art der Fahrerlaubnis

(Führerscheinklasse), welche zum Führen eines KFZ (z.B. PKW/ LKW) erforderlich ist.

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