zGG
I. Was versteht man unter zGG (zulässiges Gesamtgewicht)?
Das zGG ( zulässiges Gesamtgewicht ) bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus
maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges.
Der Gesetzgeber regelt, unter anderem, über das zGG die Art der Fahrerlaubnis
(Führerscheinklasse), welche zum Führen eines KFZ (z.B. PKW/ LKW) erforderlich ist.