VKP-Zulassung

I.  Was bedeutet VKP-Zulassung?
 
Zulassung eines vierrädrigen Kraftfahrzeuges zur Personenbeförderung.
 
Es erhält eine Zulassung für 1 oder 2 Sitzplätze und muss über eine Lichtanlage gemäß den Vorgaben der StVZO verfügen. Diese Quads und ATVs dürfen eine maximale Nennleistung von 15 kW haben, ein maximales Leergewicht von 400 kg nicht überschreiten und eine minimale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aufweisen. Der Hubraum der KFZs muss größer sein als 50 cm³ und es gilt die Kennzeichenpflicht für vorn und hinten, wie bei PKWs auch. Diese Quads und ATVs müssen zur Hauptuntersuchung im regelmäßigen Turnus von 2 Jahren.
 
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