LWR


 
I.  Was versteht man unter LWR (Leuchtweitenregulierung)?
 
Unter LWR (Leuchtweitenregulierung) versteht man die Anpassung des Lichtkegels
eines Frontscheinwerfers an die Längsneigung des Kraftfahrzeugs.
Ziel ist es, dem Fahrer immer die optimale Ausleuchtung der Straße zu bieten, ohne
vorausfahrende oder entgegenkommende Verkehrsteilnehmer zu blenden.
Seit dem 01.01.1990 ist bei allen Neufahrzeugen in Deutschland eine Leuchtweiten-
regulierung vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Ermittelt wird das Verhalten durch Beladung bis hin zur maximalen Achslast oder dem
zulässigen Gesamtgewicht (zGG), je nachdem was zuerst erreicht wird.
In den Anfängen der LWR war diese noch manuell einzustellen und setzte die aktive
Mithilfe des Fahrers voraus.
Heute hingegen schreibt der Gesetzgeber für ein Neufahrzeug zwingend eine autom.
Leuchtweitenregulierung (LWR) vor, wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen
Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet,
Zurzeit wird dieser Grenzwert nur von XENON - Hauptscheinwerfern überschritten.
Bei bestimmten Fahrzeugen (z.B. Sportwagen) mit besonderen Fahrwerken (geringe
Federwege) oder auch bei geringer maximal zulässiger Zuladung kann es sogar sein,
dass ein Fahrzeug keine Einrichtung zur Leuchtweitenregulierung benötigt.
An dieser Stelle lässt sich dann eine Ausnahmeregelung für die fehlende LWR sinnvoll
vertreten und befürworten (Dodge Viper, Chevrolet Corvette).
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