LOF-Zulassung

I.  Was bedeutet LOF-Zulassung?
 
LOF bedeutet: Land-oder Forstwirtschaftliche Zulassung.
 
Hierbei handelt es sich um eine Zulassung eines vierrädrigen Kraftfahrzeuges für 2 Sitzplätze. Es muss über eine Lichtanlage gemäß den Vorgaben der StVZO verfügen und Umbauten in zusätzlichen Umfängen und Anforderungen gegenüber den VKP-Zulassungen aufweisen, wie beispielsweise das Vorhandensein eines Rückwärtsganges.
 
Darüber hinaus benötigen diese Quads und ATVs eine Eintragung und den Anbau einer Anhängerkupplung. Sie dürfen mit offener Nennleistung fahren, der Hubraum der KFZs muss größer sein als 50 cm³ und es gilt die Kennzeichenpflicht für vorn und hinten, wie beim PKW auch. Ebenso müssen diese Quads und ATVs zur Hauptuntersuchung im regelmäßigen Turnus von 2 Jahren.
 
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