Hauptuntersuchung


 
I.  Was ist eigentlich die Hauptuntersuchung (HU)?
 
Die HU ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- u. Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile
sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO.
Der Untersuchungspflicht unterliegen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge/ Anhänger.
Ausgenommen sind lediglich Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen, egal ob Händler- o.
Oldtimerkennzeichen (diese Fahrzeuge benötigen keine Hauptuntersuchung), sowie Fahr-
zeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.
Die wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk.: HU) soll die Vorschriftsmäßigkeit und die
Sicherheit bei Kraftfahrzeugen gewährleisten
Seit dem 1.12.1951 stellt die Hauptuntersuchung sicher, dass keine Kraftfahrzeuge mit
Sicherheitsmängeln am deutschen Straßenverkehr teilnehmen.
Die HU wird in Deutschland nicht von Behörden, sondern von staatlich anerkannten
Prüforganisationen wie zum Beispiel DEKRA, TÜV Süd, TÜV Nord, FSP, GTÜ, TÜV Rhld.,
TÜV Thüringen oder KÜS vorgenommen, die einer amtlichen Kontrolle und Akkreditierung
unterliegen.

Untersuchungsintervalle nach §29StVZO
 

 

Fahrzeugart

Untersuchungsintervall nach der Erstzulassung

Weitere Untersuchungsintervalle

PKW

36 Monate

24 Monate

Taxen und Mietwagen

12 Monate

12 Monate

Motor- / Leichtkrafträder

24 Monate

24 Monate

Anhänger bis 750 kg

36 Monate

24 Monate

Anhänger bis 3.5 t zGG

24 Monate

24 Monate

Anhänger über 3.5 t zGG

12 Monate

12 Monate

LKW bis 3.5 t zGG

24 Monate

24 Monate

LKW über 3.5 t zGG

12 Monate

12 Monate

Omnibusse (mehr als 8 Plätze)

12 Monate

12 Monate

 

 

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